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Landschaftsarchitekturbüros und ihre Finanzplanung

Posted by Christina in November 23rd, 2011
Topics: Allgemein   Tags: Schlagwörter: Festgeld, Finanzierung, Landschaftsarchitekten, Versicherung
Landschaftsarchitekturbüros und ihre Finanzplanung

Ein Landschaftsarchitekt gestaltet nicht nur Parks und öffentliche Plätze, sondern muss sich auch wie jeder andere Arbeitnehmer oder Selbstständige mit Steuern, Versicherungen und Finanzplanung herumschlagen. Dazu gehört auch der Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung, denn die ist für Landschaftsarchitekten besonders wichtig. Ansonsten tragen sie selbst ein ungeheures finanzielles Risiko, das ihnen so von der Versicherung abgenommen wird.

Die Berufshaftpflicht, die besonders auf Landschaftsarchitekten zusammen geschnitten ist, umfasst alle seine typischen Tätigkeiten. Dazu gehören Objekt- und Freiraumplanung, städtebauliche und ländliche Strukturpläne, siedlungsökologische Konzepte, Studien zur Umweltverträglichkeit, Gutachten, Mediationen, Lehrtätigkeiten und Projektsteuerung. Auch weitere Punkte können in den Leistungskatalog je nach Anbieter aufgenommen werden: Dazu gehören etwa Versicherungsschutz aus der Überschreitung von Kosten und Kostenvoranschlägen, Übernahme von Spätschäden, Rechtsschutz, Auslandsschäden, Nachhaftung, Mitversicherung von Subunternehmern oder von Angestellten oder Vorsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken.

Wenn man schon dabei ist, unterschiedliche Versicherungen miteinander zu vergleichen, am besten folgendes gleich mitbedenken: Die Festgeldzinsen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, ein eingehender Vergleich lohnt sich also immer. Das funktioniert am einfachsten im Internet, wo die meisten Versicherungen wie Banken auch direkt einen Online-Rechner anbieten, der einem Landschaftsarchitekten vorrechnet, was bezahlt werden muss, beziehungsweise was für Zinsen mit der unternehmenseigenen Kapitalanlage erzielt werden kann.

Diese kurz- bis mittelfristigen Geldanlagen, also die Anlage von Festgeldern, erfolgt in einem vorher von Bank und Unternehmen festgelegtem Zeitraum. Am Ende dieser Laufzeit kann der Vertrag einfach weitergeführt werden. Meist gibt es Mindestbeträge von etwa 5.000 Euro, die Gutschrift der Zinsen erfolgt natürlich am Fälligkeitstag der Geldanlage. Der Sinn dieser Anlagen macht sich eigentlich erst nach einiger Zeit bemerkbar, dann nämlich, wenn sie zu langfristigen Anlagen werden. Die bereits vergüteten Zinsen werden bei einer Neuanlage mitverzinst – das angelegte Geld vermehrt sich also. Auch um kurze Zeiträume zu überbrücken, nach denen dann das gesparte Geld etwa für die Haftpflichtversicherung gezahlt werden muss, eignet sich die Anlage von Festgeldern hervorragend.

© — Joujou/pixelio.de —