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Kündigungsfristen für Mieter sind einzuhalten

Posted by Christina in März 26th, 2012
Topics: Wohnung & Recht   Tags: Schlagwörter: Häuser, Immobilien, Mietobjekte, Mietverträge, Vereinbarungen, Wohnungen
kündigungsfristen für mieter

Ein Mietvertrag wird immer dann fällig, wenn die zwei Parteien, Mieter und Vermieter eine Einigung über das zu vermietende Objekt erzielen konnten. Dabei wurden mündliche Vereinbarungen getroffen, die dann schriftlich festgehalten werden. In einen Mietvertrag gehört nicht nur der Betrag für die Kaltmiete, sondern auch alle Nebenkosten. Diese müssen genau aufgeschlüsselt sein und somit für den Mieter nachvollziehbar. Wurden bei den Nebenkosten Treppenhausreinigungen aufgeführt, dann ist die Säuberung Sache des Vermieters. Er darf dann vom Mieter nicht verlangen, selbst diese Arbeit auszuführen.

In einem Mietvertrag sind aber nicht nur die Rechte und Pflichten eines Mieters festgehalten, sondern auch die Kündigungsfristen für Mieter. Diese betragen in der Regel 3 Monate. Die Kündigung des Objekts bedarf der Schriftform und muss rechtzeitig beim Vermieter eingegangen sein. Befindet sich der Vermieter an einem anderen Ort als das Mietobjekt, dann sollte die Kündigung per Einschreiben versendet werden. Bei der Absendung ist der Postweg einzuberechnen. Erst nach Erhalt des Schreibens beginnt die Kündigungsfrist. Muss der Mieter die Wohnung schon vor der Zeit verlassen, dann kann er einen geeigneten Nachmieter suchen. Wird er akzeptiert, dann kann die Kündigung in beiderseitigem Einverständnis schon vor Ablauf der Zeit angenommen werden. Dazu ist der Vermieter aber nicht verpflichtet. Er kann auf die Einhaltung der festgelegten Frist bestehen. Ist dies der Fall, dann kann der Mieter die Wohnung verlassen muss aber für die Kündigungszeit weiter die Miete entrichten.

Wenn die Wohnung wegen Feuchtigkeit oder anderen argen Mängeln unbewohnbar wird, dann muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen und ihn auffordern, die Mängel zu beseitigen. Er hat in diesem Fall das Recht zur Mietminderung. Werden bestehende Mängel nicht beseitigt, dann kann er die Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist verlassen.

© dyrka – Fotolia.com

Einen mündlichen Mietvertrag sollte man eher vermeiden

Posted by Christina in Februar 7th, 2012
Topics: Wohnung & Recht   Tags: Schlagwörter: Häuser, Immobilien, Mietverhältnisse, Verträge, Wohnen, Wohnungen

Generell ist es in Deutschland so, dass es vom Gesetzgeber her eine gewisse Vertragsfreiheit gibt, welche sich an der rechtlichen Grundordnung und den damit zusammenhängenden üblichen Gepflogenheiten orientiert. Gemeint ist, dass Bürger sich untereinander ohne das Eingreifen von Staat und Justiz verständigen sollen. Eine solche vertragliche Freiheit kann nicht nur bei der Veräußerung eines Fahrzeugs zum Tragen kommen, sondern darüber hinaus auch bei Mietverhältnissen, z. B. wenn es darum geht, eine Wohnung anzumieten. In den meisten Fällen wird es so sein, dass zwischen den Vertragsparteien ein schriftlicher Mietvertrag ausgehandelt wird. Einen mündlichen Mietvertrag kann man zwar per Gesetz ebenfalls vereinbaren, dieser wird aber kaum Anwendung finden. Hintergrund ist sicherlich die fehlende Beweisbarkeit, die ein schriftliches Dokument viel eher bereit ist zu leisten.

Eine Alternative zu einem schriftlich vereinbarten Vertrag kann bestenfalls darin bestehen, dass beide Vertragsparteien über mehrere Zeugen verfügen, die diese zum Vertragsabschluss auch dabei haben. Aber selbst dann sind schriftliche Dokumentationen immer zu bevorzugen, da es im Zweifelsfall einfacher und schneller nachweisbar ist, als wenn man sich auf etwaige Zeugen beruft, die nach mehreren Jahren vielleicht auch gar nicht mehr genau wissen, was sie eigentlich bezeugt haben. In der Regel verlaufen Mietverhältnisse unkompliziert und ohne jegliche Probleme. Aber immer dann, wenn es doch zu Schwierigkeiten untereinander kommt, kann es sinnvoller sein, sämtliche vertraglichen Vereinbarungen in schriftlicher Form beisammenzuhaben. Im Bezug auf einen rechtsgültigen Mietvertrag können Vermieter diesen bei entsprechenden Verbänden oder aber im Internet bekommen. Somit ist sichergestellt, dass die Inhalte auch tatsächlich brauchbar und rechtlich einwandfrei sind.